Schreiners Büro - Anwenderforum

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holzdb


21.10.2016,
21:27 Uhr
 

Rechnungsgestaltung nach GOBD (Anwendung)

Nach den neuen Richtlinien können steuerlich relevante Belege erstmal als Entwurf erstellt werden.
Kann ein Entwurf mehrmals erstellt werden oder werden dann alle abgespeichert.
Grund meiner Anfrage ist, dass ich vor Ausdruck der Rechnung diese nochmals kontrolliere auf Schreibfehler oder Gestaltungsfehler.
Manchmal kommt es vor, dass beim Rechnungsformular nur wenige Zeilen auf die 2. Seite kommen. In diesem Fall gehe ich bei Druckeinstellung auf Platz optimieren.
Vor ich ausdrucke schaue ich mir den Beleg dann nochmals an.
In ganz wenigen Fällen kann es aber auch vorkommen, dass mir dann doch die vorherige Variante besser gefällt und ich den Schritt dann wieder rückgängig mache und ohne "Platz optimieren" ausdrucke.

Würde in diesem Fall jeder Entwurf gespeichert. Oder wie kann ich das jetzt lösen.

H.Dinklage

21.10.2016,
21:56 Uhr

@ holzdb

Rechnungsgestaltung nach GOBD

Hallo Herr Butz,

der Entwurf eines Belegs hat keine neue Nummer und wird auch nicht gespeichert, d.h. Sie können beliebig viele Entwürfe eines Belegs erzeugen, ohne dass der Beleg in Schreiners Büro abgelegt wird.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

holzdb

21.10.2016,
23:22 Uhr

@ H.Dinklage

Rechnungsgestaltung nach GOBD

auch der Entwurf einer Rechnung.
Ich kann also die Rechnung erstellen, als Entwurf ansehen, berichtigen oder gestalten, neu ansehen und wenn alles korrekt ist dann den Beleg erstellen.

H.Dinklage

21.10.2016,
23:29 Uhr

@ holzdb

Rechnungsgestaltung nach GOBD

Hallo Herr Butz,

ja, Sie können eine Rechnung als Entwurf beliebig oft erstellen, das betrifft alle Belege, also auch die Akonto-Rechnungen und Rechnungen.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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